Schlechte Verkehrsbeschilderung kann folgenreiche Nachteile für Autofahrer bringen!

Falls auch Sie bei bewußt umsichtiger Fahrweise in der Muggenhofer Straße plötzlich geblitzt wurden, wenden Sie sich bitte an Herrn Kersten, Fa. DSFe (KerstenTV), auch Brief/E-Mail. Ihre Daten werden vertraulich behandelt!

(1) Kurzprotokoll

Herr Disafeer berichtet über Aktivitäten und Ergebnisse:
Das Protokoll wurde nach dem 09.06.2012 abgebrochen!
(Für eine weitere sachliche Prüfung und Verbesserung der Beschilderung wurde u.a. auch beim ADAC ein wirkliches Interesse vermißt. Andererseits wurden aber auch keine weiteren Messungen in der Muggenhofer Straße mehr gesehen.)

09.06.2012:
-     Eingang Schreiben ZV-KVÜ Großraum Nürnberg vom 06.06.2012 (Hr. Schneider, Poststempel 08.06.2012): Prüfungsergebnis ist, "die Beschilderung in der Muggenhofer Straße
       ist ordnungsgemäß und deutlich sichtbar angebracht ". (Beweise werden nicht genannt und nicht angeführt. Die zuvor genannte Stellungnachme des Außendienstes wird nicht erwähnt.)
       Auf die Zahlung des Verwarnungsgeldes bis 20.06.2012 wird hingewiesen.
-     Mit Schreiben vom 09.06.2012 wurde dem Zweckverband widersprochen und um Übergabe von Beweisen für eine ausreichende "ordnungsgemäße Beschilderung" des Beginns
       der dortigen 30er-Zone für die von der Adolf-Braun-Straße rechts in die Muggenhofer Straße einbiegenden Pkw-Fahrer gebeten. (Die von Digital Satelliten Fernsehen hier veröffentlichten
       Fotos belegen, das 30er-Schild liegt außerhalb des normalen Sichtbereiches und ist von einem Pkw -Fahrer beim Rechtsabbiegen in die Muggenhofer Straße nicht einsehbar.)

05.06.2012:
-     Eingang Schreiben des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung an den Fahrzeugführer vom 01.06.2012 - Poststempel auf Kuvert vom 04.06.2012
       (Verwarnungsgeld u. Anhörung des Betroffenen -  s.a. Schreiben Zweckverband vom 22.05.2012)
       Eine Stellungnahme des Außendienstes fehlt noch. (Ankündigung v. Hr. Mosandel am 24.05.2012)

-     Eingang ADAC Kostenschutz  für Rechtsschutzfall vom 03.05.2012
-     Keine Reaktion Stadt Nürnberg zur Eingabe an den OB Dr. Ulrich Maly (E-Mail v. 14.5.2012  u. Brief v. 18.05.2012)

31.05.2012 - 15.08 Uhr:
-     Die Redaktion Nürnberger Nachrichten,Hr. Berger, interessierte sich in einem Telefongespräch wegen des evtl. möglichen Leserinteresses zum Sachverhalt.

30.05.2012 - 09.55 Uhr:
-     Der Verkehrsberater beim ADAC in Nürnberg , Herr Liebert, teilt mit, dass der ADAC  heute den SÖR der Stadt Nürnberg  einbezieht.
       Auch wurde über mögliche rechtliche Schritte und die Unterstützung des ADAC  informiert.

25.05.2012: Allen Besuchern unserer WEB-Site  wünscht DSFe  ein frohes, gesundes und vor allem "Blitzer"-freies Pfingsten 2012!
-     Bis 10.30 Uhr lagen keine neuen Nachrichten vor.

24.05.2012:
-     Eingang eines  Schreibens vom 22.05.2012 vom Zweckverband, dass der Fahrzeugführer noch nicht mitgeteilt ist und zugleich Androhung polizeilicher Ermittlungen.
       Bei unserer sofortigen telefonische Rückfrage um 10.09 Uhr  bestätigte Hr. Mosandel den Eingang unserer Anzeige vom 19.05.2012 und
       er hätte sofort eine Stellungnahme an den Außendienst herausgegeben.
       (Wozu wurde dann das Schreiben vom 22.05.2012 an uns noch gesendet?)
-     Weitere Informationen oder Antworten auf unsere Schreiben liegen nicht vor, weshalb erneut - und per Post versendet  - geschrieben wurde an:
      ADAC-Rechtsabteilung München, Redaktionen der Fürther und Nürnberger Nachrichten.

22.05.2012:
-    20.00 Uhr: Von keinem der Angeschriebenen liegt eine Anwort, auch keine Reaktion wie z.B. Eingangsbestätigung, vor.

19.05.2012:
-    00.00 Uhr: Vorsorglich Widerspruch gegen Verwarnungsgeld beim Zweckverband eingelegt:
                   a) Für Rechtseinbieger ist die 30er Zone nicht erkennbar!    b) Neueste digitale Verkehrsschilderkennung kann Schild 30er Zone auch nicht sehen!
                   c) Andere Autofahrer erkennen das 30er-Schild auch nicht und werden reihenweise nach 150 Metern geblitzt!

18.05.2012:
-    17:00 Uhr: Postkontrolle weist keinen Eingang (Keine Reaktion Stadt Nbg. , Pressenetz o. ADAC) aus! (Site "hitectv.de" wurde eingesehen.) 
-    Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg

16.05.2012:
-    16:50 Uhr: Postkontrolle weist keinen Eingang (Keine Reaktion Stadt Nbg. o. Pressenetz) aus!

15.05.2012:
-    Telefongespräch mit ZV Komm. Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (Anfrage zur Einhaltung von Fristen)

14.05.2012:
-    E-Mail-Schreiben an 'obm@stadt.nuernberg.de'  (Büro des OBM, Presse- und Informationsamt Stadt Nürnberg)
-    E-Mail-Schreiben an  'info@pressenetz.de'    (Presse- und Informationsdienst, Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung)
-    E-Mail-Schreiben an 'recht@adac.de'    (ADAC München)

 

(2) Service Information

Der Zweckverband ist eine Einrichtung zur effektiveren Abwicklung von Ordnungswidrigkeiten mit den Bürgern aus der Verkehrsüberwachung. Grundlage bilden  Vereinbarungen mit den 4 Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach.
Verbandssitz ist in Nürnberg - Telefon lt. Buch:
0911-65081-14711.
  In der Regel wartet der Zweckverband 1 Woche nach Erhalt des Bescheides bei einem Betroffenen ab. Dann wird der Zahlungs- oder Widerspruchseingang geprüft und ggf. nach 4 Wochen nochmals gemahnt. Wenn bis dahin beides nicht passiert, wird daraus bereits ein offizielles Verfahren mit zusätzlichen Gebühren!
Herr Disafeer wird es soweit nicht kommen lassen, denn binnen 4 Wochen werden wahrscheinlich mehrere Hundert weitere unzulässige Messungen wegen nicht erkennbarer Beschilderung in der Muggenhofer Straße erfolgen!
Eine vielleicht wichtige Frage dabei ist,
was machen die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg in der Zwischenzeit?

Rechts in die Muggenhofer Straße einbiegende Autofahrer haben keine Chance, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu erkennen.
Auch Fahrer von mit "hitec" ausgestatteten Fahrzeugen sind davon betroffen, denn auch eine Verkehrsschilderkennung kann keine Verkehrsschilder neben einem Fahrzeug erkennen!
Man stelle sich nur vor, ordentlich zu parken und dann stellt jemand ein Messfahrzeug mit Schild 30 km/h daneben und behauptet, sie haben das Zeichen "xyz" übersehen und sind schneller als erlaubt gefahren. Er habe sie beispielsweise mit 49 km/h gemessen. Das geht so nicht sagen sie?
Richtig! Man kann vieles machen, richtig oder falsch! Doch so funktionieren 30er-Zonen und Geschwindigkeitsmessungen auch nicht! Und so funktionieren auch Beobachtungen und menschliche Wahrnehmungen eines Autofahrers aus dem Auto heraus nicht und auch hochentwickelte Verkehrsschilderkennungssysteme können so nicht aktiv werden!